Englisch: Organisational affiliation

Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einer Organisationseinheit.

Die Organisationszugehörigkeit ist gekennzeichnet zumindest durch eine Befristung (Start- und Ende-Datum der Zugehörigkeit) sowie den Status, d.h. die Affiliation.

Jede natürliche Person, die Ressourcen der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg nutzt, muss mindestens einer Organisationseinheit zugeordnet sein.