Reicht ein Studierender für eine Prüfung ein Attest ein, welches die Nicht-Teilnahme an der Prüfung entschuldigt, ist das weitere Vorgehen abhängig von der Fakultät:
 
Handelt es sich um eine Prüfung der Medizinischen Fakultät, ist das Attest beim Lehrstuhl abzugeben. Der Lehrstuhl verbucht dann das Attest direkt in mein campus (Bewertung AT).
 
Bei allen anderen Prüfungen ist das Attest an das Prüfungsamt zu senden. Der Lehrstuhl verbucht für den Studierenden zunächst ein Versäumnis ohne Grund (VO bzw. bei unbenoteten Prüfungen VOU). Liegt das Attest dann beim Prüfungsamt vor, verbucht das Prüfungsamt dann ein Versäumnis mit Grund (VM). Dieser Vermerk kann nur durch das Prüfungsamt und nicht durch den Prüfer eingetragen werden und kann auch nicht mehr durch den Prüfer überschrieben werden.