Für Studierendenkarten können keine Schutzhüllen ausgegeben werden. Auch bei Bedienstetenkarten geht die FAU davon aus, dass grundsätzlich Schutzhüllen nicht benötigt werden. Ausnahmen gibt es

a) bei Bediensteten die Arbeitskleidung tragen, die eine Aufbewahrung der FAUcard in der Kleidung tatsächlich ausschließt
oder
b) bei Bediensteten die die Karte zwar in der Kleidung tragen, die Karte dort aber aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten bspw. bruchgefährdet ist.