Promovierende sind laut Grundordnung der FAU zu behandeln wie Teilzeitbedienstete. Daher können Sie auch eine Bedienstetenkarte erhalten und sich so als Bediensteter der FAU ausweisen, sofern Sie dies wünschen.

Ihre Studierendenkarte ist weiterhin gültig, solange Sie immatrikuliert sind - den Gültigkeitsaufdruck verlängern Sie einfach an einer der Validierungsstationen:
www.card.fau.de/aktualisierung.shtml

Beide Karten haben den gleichen Bibliothekscode. Beim Bezahlen in der Mensa empfiehlt sich die Nutzung der Studierendenkarte, da das Essen für Studierende subventioniert ist.