Ihr Restguthaben wird automatisch 5 Wochen nach Erstellung Ihrer Ersatzkarte im System zum Aufbuchen auf Ihre neue Karte bereit gestellt. Das heißt: Nach fünf Wochen können Sie an einen beliebigen Geldaufwerter des Studentenwerks gehen. Nach Einstecken Ihrer Karte wird Ihnen Ihr altes Kartenguthaben gutgeschrieben.

Sollte Sie das Restguthaben 5 Wochen nach Ausstellung Ihrer Ersatzkarte nicht an einem Geldaufwerter aufgebuchen können, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Studentenwerks - die FAU hat keinen Zugang zu Ihrer Geldbörse. Mehr Informationen zum Bezahlsystem des Studentenwerks finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Das Studentenwerk kann ausschließlich Guthaben übertragen, die sich auf der Geldbörse Ihrer Karte befanden. Mit der FAUcard gezahlte Guthaben, Waren oder Dienstleistungen können nur vom Empfänger des Betrages zurückgezahlt werden.