Die FAU stellt im Vergabeverfahren für Erstsemester für eine bestimmte Bewerbergruppe zum einem großen Teil ganz auf die Online-Bewerbung um. Eine Bewerbung ist dann online eingegangen, wenn Sie den Antrag korrekt ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der Großteil unserer Bewerberinnen und Bewerber die allgemeine Hochschulreife eines deutschen Gymnasiums nachweist, die nicht auf das Bundesland begrenzt ist, in dem es erworben wurde, verzichten wir zunächst auf die Vorlage dieses Zeugnisses und gehen davon aus, dass Sie Ihre Daten (Note, Abiturdatum) selbst am Besten kennen und diese korrekt in unser Online-Formular eingeben. Sollten Sie sich doch einmal „vertippt“ haben und es Ihnen erst nach dem elektronischen Abschicken auffällt, können Sie die Bewerbung zurückziehen und die Angaben korrigieren, dann wieder online abschicken (nur bis zum Bewerbungsschluss). Für die Korrektur von Abschluss, Studienfach oder Fachsemester erstellen Sie einen neuen Antrag. Dies ist bis zum Ende der Bewerbungsfrist möglich.

Allerdings werden Ihre Angaben selbstverständlich bei der persönlichen Immatrikulation überprüft. Machen Sie (wahrscheinlich unabsichtlich) falsche Angaben, die auf die Zulassungskriterien wie Note und Wartezeit Einfluss haben und sich zu Ihren Gunsten auswirken und erhalten Sie aufgrund dieser falschen Angaben eine Zulassung, wird die Einschreibung nicht durchgeführt.

Stellen Sie nach der Durchführung des Hauptverfahrens fest, dass Sie unkorrekte Angaben zu Ihren Ungunsten eingegeben und daher keine Zulassung erhalten haben, ist es für eine Korrektur zu spät. Sie nehmen mit den von Ihnen eingegebenen Werten am weiteren Vergabeverfahren teil.

Daher seien Sie in Ihrem eigenen Interesse und eigenverantwortlich mit der Eingabe Ihrer Daten sorgfältig, damit es am Ende kein böses Erwachen für Sie gibt.

Wer die fachgebundene Hochschulreife an einer BOS, FOS oder die Allgemeine Hochschulreife an einem Abendgymnasium erwirbt oder ab 2007 erworben hat, muss ebenfalls keine Zeugnisunterlagen einreichen. Wir gehen davon aus, dass Sie sich vor der Bewerbung erkundigt haben, ob Sie mit Ihrer Studienberechtigung das gewünschte Studium aufnehmen können. Die Fachbindung wird bei der Einschreibung geprüft und wer sich für ein Fach beworben hat, für das die Studienberechtigung nicht ausreicht, wird ebenfalls nicht eingeschrieben. 

Allerdings gibt es Bewerbergruppen, die auch weiterhin Unterlagen (Antrag, Zeugnisse, etc) einreichen müssen (s. FAQ  42001211).