Das Signaturgesetz wird nur auf elektronische Signaturen angewendet. Hier geht es also um die digitale Unterschrift. Die FAU-CA ist nicht Signaturgesetzkonform, da es sich um eine fortgeschrittene Sigantur handelt und nicht um eine qualifizierte. Den Einsatz von Serverzertifikaten beeinträchtigt dies in keinster Weise.